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   LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05   

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https://dejure.org/2008,18464
LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05 (https://dejure.org/2008,18464)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22.05.2008 - L 21 R 39/05 (https://dejure.org/2008,18464)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 (https://dejure.org/2008,18464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Gewährung einer Witwerrente als Hinterbliebenenrente aus der Versicherung der verstorbenen Ehefrau; Gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe; Erlangung der Rente als Versorgung beim Tod des Versicherten innerhalb eines Jahres nach der Eheschließung als ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Für Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe genügt Vortrag von Jahre vor dem Tod des einen Ehegatten gefassten Hochzeitsplänen nicht

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05
    Die Widerlegung der Rechtsvermutung erfordert nach § 202 SGG i. V. m. § 292 Zivilprozessordnung (ZPO) den vollen Beweis des Gegenteils (BSG vom 03. September 1996, 9 ARV 8/84, BSGE 60, 204-208).

    Zwar kann gegen eine Versorgungsehe die Tatsache sprechen, dass der Tod nicht vorhersehbar war, bereits vor der Eheschließung eine feste Heiratsabsicht nachweisbar bestand und/oder die Heirat zur Absicherung einer Betreuung oder Pflege geschlossen wurde, wenn mit dem Ableben aufgrund der bekannten gesundheitlichen Verhältnisse zur Zeit der Eheschließung nicht in absehbarer Zeit gerechnet werden musste (BSGE 60, 204; BSG vom 03. September 1996, a. a. O.).

  • BSG, 28.03.1973 - 5 RKnU 11/71

    Zweck der Heirat - Eheschließung - Versorgung - Vermutung - Entkräftung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05
    Dabei sind vor allem solche Umstände von Bedeutung, die auf einen von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggrund schließen lassen (BSG vom 28. März 1973, 5 RKnU 11/71, BSGE 35, 272 [274]).

    Dabei kommt es auf die Motive beider Ehegatten an (BSG vom 28. März 1973, a. a. O.).

  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05
    Danach lag eine so schwerwiegende Erkrankung vor, die mit den für die Behandlung zugelassenen Arzneimitteln nicht zu behandeln war (vgl. zum "Off-Label-Use" BSG vom 19.03.2002, B 1 KR 37/00 R).
  • BSG, 23.09.1997 - 2 BU 176/97

    Verfassungsmäßigkeit des § 594 RVO

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05
    Die Regelung des § 46 Abs. 2 a SGB VI verstößt nicht gegen den in Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) garantierten Schutz der Ehe (vgl. BSG vom 23. September 1997, 2 BU 176/97, HVBG-Info 1998, 621 m.w.N. zur Parallelvorschrift in der gesetzlichen Unfallversicherung; Löhns in Kreikebohm, SGB VI, § 46 Rn. 20).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 04.05.2004 - L 3 U 72/02

    Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Versorgungsehe - gesetzliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 21 R 39/05
    Weil hinsichtlich der Umstände für die Widerlegung der Versorgungsabsicht der Vollbeweis erforderlich ist, können nur solche besonderen Umstände von Bedeutung sein, die eindeutig darauf schließen lassen, dass die Ehe nicht zumindest überwiegend aus Gründen der Versorgung geschlossen wurde (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04. Mai 2004, L 3 U 72/02, zitiert nach juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2021 - L 3 R 379/17

    Ausschluss des Anspruchs auf Witwerrente bei "Versorgungsehe" - objektives

    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - und vom 17. November 2006 - L 5 R 19/06 -, Rn. 37, des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG, des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - alle in Juris).

    Darüber, ob noch andere Beweggründe vorlagen, sagt der Vortrag nichts aus (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 -, Rn. 32, Juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 33 R 1038/14

    Versagung von Witwenrente bei Eingehen einer Versorgungsehe

    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteil des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 - a.a.O., Urteil des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG - LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 - jeweils in juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.02.2009 - L 3 R 80/08

    Widerlegung der Rechtsvermutung einer Versorgungsehe; Nottrauung

    Dabei rechtfertigt aber die Darlegung allgemeiner, bei einer Heirat regelmäßig mit entscheidender Gesichtspunkte wie die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, für sich gesehen noch nicht die Annahme besonderer Umstände (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05-, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07

    Widerlegung der Vermutung der Versorgungsehe

    Die gesetzliche Vermutung basiert auf einer Typisierung und bezweckt auch, dass zur Ermittlung des entscheidungserheblichen Sachverhalts keine "unerfreulichen und im Ergebnis unsicheren Ausforschungen im Bereich der privaten Lebenssphäre" vorgenommen werden müssen (BSG, Urt. v. 3. September 1986 - 9a RV 8/84 - BSGE 60, 204 = SozR 3100 § 38 Nr. 5; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05, veröffentl. in juris; Gürtner in: KassKomm., § 46 SGB VI Rz. 46c; Rohr/Sträßer/Dahm, Bundesversorgungsgesetz, § 38 Anm. 5.).
  • LSG Hessen, 13.12.2013 - L 5 R 129/13

    Widerlegung der gesetzlichen Vermutung im Zusammenhang mit einer sog.

    Hingegen rechtfertigen allgemeine, bei einer Heirat stets zu vermutende Beweggründe nicht die Annahme "besonderer" Umstände im Sinne des § 46 Abs. 2a SGB VI (LSG Berlin-Brandenburg vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2010 - L 8 R 527/10

    Rentenversicherung

    Die langjährige Dauer des nichtehelichen Zusammenlebens vor der Eheschließung kann indessen zwar im Einzelfall gegen, unter Umständen aber auch für eine Versorgungsehe sprechen (vgl. zu Letzterem z.B. Sächsisches LSG, Urteil v. 4.6.2008, L 6 R 395/06 KN, juris; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 22.5.2008, L 21 R 39/05; Schleswig-Holsteinisches LSG, Urteil v. 21.3.2007, L 8 R 112/06; jeweils juris).
  • LSG Schleswig-Holstein, 15.06.2010 - L 7 R 58/09

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer

    Dem ist jedoch mit dem Sozialgericht entgegenzuhalten, dass einer langjährig bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch eine bewusste Entscheidung für diese inzwischen gesellschaftlich weitgehend akzeptierte Form des Zusammenlebens zugrunde gelegen haben kann und dass unter diesen Umständen dem Entschluss, diese Form des Zusammenlebens zu beenden und eine Ehe einzugehen, das Motiv der Erlangung der Hinterbliebenenversorgung zugrunde liegen kann (so auch Urteil des Schleswig-Holsteinischen LSG vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05; Bayerisches LSG, Urteil vom 2. Februar 1972 - L 2 U 98/70, Breithaupt 1972, S. 742).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.01.2012 - L 1 U 3637/11
    Dem kann jedoch entgegen gehalten werden, dass einer langjährig bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft auch eine bewusste Entscheidung für diese Form des Zusammenlebens zugrunde gelegen haben kann und dass unter diesen Umständen dem Entschluss, diese Form des Zusammenlebens zu beenden und eine Ehe einzugehen, das Motiv der Erlangung einer Versorgung im Todesfall eines Partners zugrunde liegen kann (so Urteil des LSG Schleswig-Holstein vom 21. März 2007 - L 8 R 112/06; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05; Bayerisches LSG, Urteil vom 2. Februar 1972 - L 2 U 98/70, Breithaupt 1972, S. 742).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.10.2018 - L 3 R 16/19
    Ebenso wenig reichen allein der Wunsch, nicht mehr allein zu sein, die Absicht, eine Lebensgemeinschaft auf Dauer zu begründen, das Bedürfnis, sich zum Ehepartner zu bekennen, die Anmietung einer entsprechenden Wohnung oder vergleichbare Gründe für die Annahme "besonderer Umstände" aus (vgl. Urteile des Hessischen LSG vom 16. November 2011 - L 5 R 320/10 -, des Bayerischen LSG vom 25. Januar 1972 - L 8 V 202/71 - zu § 38 Abs. 2 BVG, des LSG Berlin-Brandenburg vom 17. Mai 2006 - L 17 R 2024/05 -, vom 22. Mai 2008 - L 21 R 39/05 - und vom 17. Juli 2008 - L 8 R 583/08 -, alle in juris).
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